2014-01-20
Eine kurze Information vorab: Die Bestellfreigabe des ca. Dezember
2014 erscheinenden C63 AMG (W205) soll im Oktober erfolgen, meldet
JESMB.[1]
Interessant für viele Autokäufer - und hoffentlich nicht die zukünftigen C63-Käufer - ein Urteil des OLG Hamm. Das Gericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Mehrverbrauch eines Kundenfahrzeugs gegenüber den beworbenen Prospektangaben einen Mangel darstellt.
Im vorgelegten Fall ging es um einen PKW, der einen Mehrverbrauch von 10% gegenüber den Prospektangaben aufwies. Der Käufer hatte seine Werkstatt aufgefordert dies abzustellen - die Versuche misslangen. Er verlangte darauf hin den Rücktritt vom Kaufvertrag (wollte also den Wagen zurückgeben und sein Geld zurückbekommen). Das OLG gab der Klage statt - eine Abweichung um 10% stellt einen Sachmangel dar, der, so nicht abstellbar, zum Rücktritt befähigt!
Doch Vorsicht!
Nur weil ein Auto in der Praxis mehr verbraucht als im Prospekt, heißt das noch lange nicht, dass es unter den Prüfbedingungen auch mehrverbrauch wird. Insofern sieht sich der Kläger einem gewissen Prozessrisiko ausgesetzt, auch wenn er meint, sein Wagen verbrauche zuviel! [JG]
[1]
JESMB.
[2] OLG Hamm, 07.02.2013 - I-28 U 94/12.